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INFO - Prozesskostenhilfe

Unter Prozesskostenhilfe sind öffentliche finanzielle Hilfen zu verstehen, die bedürftige Bürger bei Gericht beantragen können, um die Kosten einer Prozessführung einschließlich des sie vertretenen Anwalts zu bestreiten. In Deutschland sind die Gesamtkosten der Prozesskostenhilfe zwar gestiegen und haben sich bei 500 Mio Euro pro Jahr eingependelt. Das sind für jeden Bürger gerade einaml 5,95 Euro pro Tag Dennoch liegt Deutschland damit an einer der letzten Stellen in Europa. England investiert 9 mal so viel wie Deutschland. Auch die USA liegen noch vor Deutschland, was insbesondere deshalb verwundert, weil es in den USA zulässig ist , Erfolgshonorare zu vereinbaren.
Auf den nachfolgenden Dokumenten informieren wir Sie über die Voraussetzungen der Prozesskotenhilfe, wer sie wo beantragen kann und in welchem Umfang sie gewährt wird. Prozesskostenhilfe wird neuerdings auch für Gerichtsverfahren gewährt, die in einem anderen europäischen Land geführt werden müssen.
Alle Mitglieder des Anwaltspools von GOADVO informieren ihren Mandanten über die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe und beantragen diese für ihren Mandanten bei Gericht
‘Für alle Informationen gelten die Hartungsregeln von GOADVO
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