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Gebühren bestimmt der Ratsuchende
Mindestgebühren 20 Euro + MwSt.
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GOADVO - NEWS

03.11.2011: Start von ADVO-Inkasso

GOADVO hat ein neues Feature installiert, das es vornehmlich den gewerblichen Kunden ermöglicht, von Ihrem Desktop aus ein professionellens Forderungsinkasso in Gang zu setzen, das von vornherein anwaltlich geleitet ist. Dies bürgt nicht nur für Qualität sonder erspart unnötige Informationswege, wenn es angezeigt sein sollte, die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Träger des Inkassoverfahrens ist die Kanzlei RAe.Aping, Meyer, Retz-Stein - Berlin.

09.07.2011: Start der ADVO-Notdienstzentrale

Im Falle einer freigheitsentziehenden Festnahme, Verhaftung oder polizeilichen Untersuchungshandlung (z.B. Hausdurchsuchung) haben Betroffene das Recht einen Anwalt zu kontaktieren. Darauf muss hingewiesen und die Gelenheit für ein Telefonagt gewährt werden. Leider ist festzustellen, dass dies in der Praxis häufig nicht erfolgt. GOADVO hat deshalb eine zentrale Notrufnummer eingerichet, unter der tags wie nachts ein Anwalt des ADVO-Netz zu erreichen ist. Die Polizeibehörden in Berlin-Brandenburg werden von GOADVO über diesen Dienst informiert.   

01.01.2011: Neue Beratungsstellen von ADVO-Auskunft

ADVO-Auskunft hat in Zusammenarbeit mit den Bürgerämtern in Berlin zwei neue Beratungsstellen eingerichtet, und zwar in Friedrichshain-Kreuzberg und in Neukölln. Die bisherige Stelle im Bürgeramt Schöneberg ist leider weggefallen. Man meinte dort, sich den ehrenamtlichen Bürgerdienst ersparen zu müssen - eine unserer Meinung nach sehr fragwürdige Entscheidung. 

16.07.2009: Start von ADVO-DIREKT 

Ein weiteres Dienstleistungstool wurde dem bisherigen Programm zugefügt. Über eine Sonderrufnummer, die nicht mit Service gebühren belegt ist, erreichen Sie direkt eine Anwältin oder einen Anwalt von ADVO-POOL für eine professionelle aber gebühren- pflichtige Beratung. Am Anfang des Gespräches einigen sich Mandant und Anwalt über die Beratungsgebühren. Kommt keine Einigung zustande, läßt sich der Anrufer telefonisch oder online beraten, gilt eine Mindestgebühr von 20 Euro + MwSt. Mit diesem Angebot, will sich GOADVO bewußt von den Portalen abgrenzen, die mit den Gesprächseinheiten Servicegebühren kassieren,  welche bei einem Anruf über die Telefonrechnung realisiert werden, denn diese haben den Beigeschmack des Betruges, weil der Dienstleister es in der Hand hat, durch ein unnötiges In-die-Länge-Ziehen des Gespräches (Warteschliefen) seine Gebühren anspruch zu steuern und auf Kosten des Verbrauchers zu optimieren. Eine vernünftige rechtliche Beratung ist auch keine  Sekundensache, die man mit der Stoppuhr bewältigen kann. Deshalb wurden neben der Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung am Anfang des Gesprächs,  Mindestpauschalgebühren festgelegt, um dem Berater aber auch dem Rechtsrat suchenden genügend Zeit und Raum zu geben, die Fragen angemessen und ohne Zeitdruck zu stellen bzw. zu beantworten.   Vertrauen ist keine Sekundensache.  

25.04.2009: Start der der Dienste ADVO-HOTLINE und ADVO-AUSKUNFT

Der Verband der Schadensopfer e.V. startet mit einem Teil der angekündigten Dienstleistungen und rechnet damit, im Oktober 2009 mit allen Diensten "am Markt" zu sein. Obwohl die Seite noch nicht sehr hoch "gegoogelt" wird, findet sie bereits jetzt zunehmende Beachtung. Dies beruht wohl auf der neuartigen "Direktheit" der angebotenen Leistungen, die dem Rechtsrat suchenden das Gefühl vermitteln, von Anfang an rechtlich ohne erhebliches finanzielles Risiko begleitet zu werden.

Es scheint, dass dies den Kommunikaktonsbedürfnissen des Verbrauchers in Krisenzeiten sehr nahe kommt und die richtige Antwort ist, um der auch normale Lebensverhälnisse erfassenden Verunsicherung mit Vertrauen kommunikativ entgegen zuwirken.